Technische KI-Nachweise für die IT: Systeme erfassen, einstufen, belegen
Ob ein Ticketsystem mit automatischer Kategorisierung oder ein Office-Paket mit Schreibassistent: Viele Anwendungen bringen KI-Funktionen mit, die in keiner Systemliste auftauchen. Für die IT klärt der Workshoptag, welche Anwendungen nach der KI-Verordnung als KI-System gelten, wie ein Inventar mit vertretbarem Aufwand entsteht und wie die Risikoeinstufung begründet festgehalten wird. Dazu kommen die technischen Belege von der Protokollierung bis zu Anbieterunterlagen; zum Schluss legt die Runde den nächsten Schritt samt geschätztem Aufwand fest.
- Dauer1 Tag
- OrtBei Ihnen vor Ort oder live-online
- TeilnehmendeNur Ihr Team, keine offenen Termine
- BereichBüro, Organisation & IT, Pflichten & Regulierung, Qualität, Sicherheit & Compliance
Für wen
IT-Leitungen, Systemverantwortliche und KI-Beauftragte, die das Verzeichnis der genutzten KI-Systeme aufbauen und für die technischen Nachweise zuständig sind.
KI-Entscheidungsworkshop · 1 Tag
Inventar, Risikoklassen und technische Belege so führen, dass sie bei einer Prüfung vorgelegt werden können
Das nehmen Sie mit
- Eine Erfassungsvorlage für KI-Systeme steht bereit und ist mit ersten Einträgen aus Ihrer Systemlandschaft gefüllt.
- Einstufungen nach den Risikoklassen der KI-Verordnung treffen Sie begründet, auch in strittigen Fällen.
- Protokollierung, Kennzeichnung KI-erzeugter Inhalte und Anbieterunterlagen sind als Nachweise geplant.
- Zuständigkeiten zwischen Leitung, Datenschutz und IT sowie der nächste Schritt mit Aufwand sind vereinbart.
Ablauf
- Teil 1
Modul 1 – Abgrenzung: Welche Anwendungen unter den Begriff KI-System fallen
- Die Begriffsbestimmung der KI-Verordnung, Punkt für Punkt an Ihrer Systemlandschaft geprüft
- KI-Funktionen in zugekaufter Software identifizieren, etwa in ERP, Ticketsystem oder Office-Paket
- Unbemerkt mitlaufende Modelle aufspüren, zum Beispiel in Spamfiltern oder Prognosemodulen
- Ergebnis: eine Vorlage zur Erfassung, die die IT anschließend direkt verwenden kann
- Teil 2
Modul 2 – Inventar: KI-Systeme zügig erfassen und aktuell halten
- Angaben, die je System ins Inventar gehören, etwa Zweck, Anbieter, verarbeitete Datenarten und Systemverantwortliche
- Erhebung aus Beschaffungsunterlagen und Lizenzverzeichnissen statt mehrwöchiger Fragebogenrunde
- Übung: Zehn Systeme aus der eigenen Landschaft aufnehmen und vorläufig einstufen
- Laufende Pflege mit geringem Aufwand, gekoppelt an Beschaffung und Änderungsprozess
- Teil 3
Modul 3 – Einstufung: Risikoklassen der KI-Verordnung begründet zuordnen
- Risikostufen der KI-Verordnung anhand typischer Unternehmenssysteme durchgehen
- Grenzfälle, an denen sich Fachbereich, IT und Compliance häufig uneins sind
- Technische Folgen einer Hochrisiko-Einstufung für Betrieb, Überwachung und Dokumentation
- Die Begründung jeder Einstufung nachvollziehbar im Inventar festhalten
- Teil 4
Modul 4 – Nachweise: Protokolle, Kennzeichnung und Anbieterunterlagen
- Logging so konfigurieren, dass die Aufzeichnungen als Beleg verwertbar sind
- Von KI erstellte Texte und Bilder technisch als solche markieren, etwa über Metadaten oder sichtbare Hinweise
- Unterlagen, die Sie beim Anbieter eines KI-Systems einfordern müssen
- Ablageort, Aufbewahrung und Zugriffsrechte für sämtliche Nachweise regeln
- Teil 5
Modul 5 – Entscheidung: Zuständigkeiten, Freigabe und nächster Schritt
- Aufgabenteilung zwischen Unternehmensleitung, Datenschutz und IT verbindlich klären
- Freigabeprozess für ein neu einzuführendes KI-System festlegen
- Vorlage des Inventars bei einer Prüfung: Form, Umfang und Ansprechperson
- Beschluss über den nächsten Umsetzungsschritt einschließlich geschätztem Aufwand für die IT
VoraussetzungenSie überblicken die Systemlandschaft Ihres Hauses und können Beschaffungsunterlagen einsehen.
AbschlussTeilnahmezertifikat und digitales Badge