Pflichten & Regulierung

KI-Verordnung im Fachbereich: Betreiberpflichten in feste Abläufe bringen

Viele Pflichten, die die KI-Verordnung Betreibern auferlegt, müssen dort erfüllt werden, wo KI täglich eingesetzt wird: im Fachbereich. Dieser Entscheidungsworkshop übersetzt Risikoklassen, menschliche Aufsicht, Kennzeichnung, die Kompetenzpflicht aus Artikel 4 und Aufzeichnungspflichten in Aufgaben für Fachbereichs- und Abteilungsleitungen. Am Ende des Tages haben Sie Freigaberegeln, Kennzeichnungspraxis und Qualifizierungsplan beschlossen und eine Nachweismappe für Ihren Bereich angelegt.

Für wen

Leitungen von Fachbereichen und Abteilungen, die den KI-Einsatz in ihrer Einheit verantworten und dort die Betreiberpflichten der KI-Verordnung umsetzen müssen.

KI-Entscheidungsworkshop · 1 Tag

Aufsicht, Kennzeichnung, Kompetenz und Dokumentation verbindlich für den Bereich regeln

Das nehmen Sie mit

  • Eine Pflichtenliste, die jede im Bereich genutzte KI-Anwendung einer Risikoklasse zuordnet und die Abgrenzung zur IT klärt.
  • Verbindliche Freigaberegeln und eine Kennzeichnungspraxis gegenüber Kunden und Beschäftigten.
  • Ein Qualifizierungsplan nach Artikel 4 und eine Nachweismappe, die Aufzeichnungen und Vorfälle prüffähig dokumentiert.

Ablauf

  1. Teil 1

    Phase 1 – Pflichtenlage: Welche Aufgaben die KI-Verordnung dem Fachbereich zuweist

    • Anforderungen der KI-Verordnung an Betreiber, übertragen auf konkrete Aufgaben der Abteilung
    • Die im Bereich genutzten KI-Anwendungen einzeln einer Risikoklasse zuordnen
    • Wo die Verantwortung der Fachbereichsleitung endet und die der IT beginnt
    • Festgehalten wird eine bereichseigene Pflichtenliste
  2. Teil 2

    Phase 2 – Aufsicht: Menschliche Kontrolle über KI-Ergebnisse wirksam gestalten

    • Was menschliche Aufsicht bei einem einzelnen KI-Ergebnis praktisch verlangt
    • Bloßes Durchwinken von Ergebnissen erkennen und durch Prüfschritte unterbinden
    • Freigabezuständigkeiten: welche Rolle welches KI-Ergebnis abzeichnet
    • Je Anwendungsfall der Abteilung werden Freigaberegeln vereinbart
  3. Teil 3

    Phase 3 – Transparenz: Kennzeichnung nach außen, Information nach innen

    • In welchen Fällen KI-generierte Inhalte für Kunden als solche erkennbar sein müssen
    • Beschäftigte darüber unterrichten, wo KI an ihrem Arbeitsplatz eingesetzt wird
    • Wortwahl, die aufklärt, statt Unsicherheit zu erzeugen
    • Beschluss, wie die Abteilung KI-Inhalte künftig kennzeichnet
  4. Teil 4

    Phase 4 – Kompetenz: Die Pflicht aus Artikel 4 im Bereich umsetzen

    • Kompetenzpflicht aus Artikel 4: was sie im Arbeitsalltag der Abteilung bedeutet
    • Einweisungsbedarf je Person und KI-Werkzeug ermitteln
    • Schlanke Nachweisführung, die keinen eigenen Schulungsapparat erfordert
    • Verabschiedet wird ein Qualifizierungsplan für die Abteilung
  5. Teil 5

    Phase 5 – Nachweis: Dokumentation, Vorfälle und Zusammenarbeit

    • Aufbewahrungspflichten: welche Unterlagen und Protokolle aus dem KI-Einsatz betroffen sind
    • KI-bezogene Vorfälle erkennen, dokumentieren und weitermelden
    • Rollen von Datenschutzbeauftragten, IT-Abteilung und Leitung abstimmen
    • Anlage einer Nachweismappe für den Fachbereich

VoraussetzungenIhr Bereich setzt bereits KI-Werkzeuge ein. Juristisches Fachwissen wird nicht vorausgesetzt.

AbschlussTeilnahmezertifikat und digitales Badge

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