AI Act in der öffentlichen Verwaltung: Betreiberpflichten und FRIA umsetzen
Setzt eine Behörde KI-Systeme ein, wird sie im Sinne der KI-Verordnung (AI Act) zur Betreiberin – mit Pflichten zu Aufsicht, Protokollierung, Schulung, Grundrechte-Folgenabschätzung und Registrierung. Das Kompaktseminar ordnet in einem halben Tag ein, welche Anwendungen der öffentlichen Hand als hochriskant gelten, wie die KI-VO mit DSGVO, § 35a VwVfG und Amtshaftung zusammenwirkt und welche Fristen laufen. Danach haben Sie ein KI-System eingestuft, ein Muster für eine Dienstanweisung gesehen und einen Umsetzungsplan für Ihr Haus skizziert.
- Dauer4 Stunden
- OrtBei Ihnen vor Ort oder live-online
- TeilnehmendeNur Ihr Team, keine offenen Termine
- BereichÖffentliche Verwaltung, Pflichten & Regulierung, Qualität, Sicherheit & Compliance
Für wen
Behördenleitungen, Justiziariate, Datenschutzbeauftragte und Digitalisierungsverantwortliche, die die Pflichten der öffentlichen Hand aus der KI-VO durchdringen und in der eigenen Behörde umsetzen müssen.
KI-Kompaktseminar · 4 Stunden
Pflichten aus der KI-Verordnung für Behörden einordnen und in die Praxis bringen
Das nehmen Sie mit
- Ein Verwaltungs-KI-System ordnen Sie selbst einer Risikoklasse zu und leiten daraus die Betreiberpflichten ab.
- Grundrechte-Folgenabschätzung, Registrierung in der EU-Datenbank und Transparenz gegenüber Bürgerinnen und Bürgern sind für Sie keine Unbekannten mehr.
- KI-Inventar, Dienstanweisung und Umsetzungsplan geben Ihrer Behörde einen verhältnismäßigen Weg zur Compliance.
Ablauf
- Teil 1
Modul 1 – Überblick: Die KI-VO aus der Perspektive der öffentlichen Hand
- Risikoklassen und verbotene Praktiken, bezogen auf typische Behördenanwendungen
- Hochrisiko-Einsatz in Leistungsverwaltung, Migration und Justiz
- Fristen und Übergangsregeln: ab wann welche Vorgaben greifen
- Konkrete Anforderungen der Verordnung an Verwaltungen
- Standortbestimmung: wo die KI-VO Ihre Behörde berührt
- Teil 2
Modul 2 – Betreiberpflichten: Was die Behörde selbst leisten muss
- Menschliche Aufsicht, Protokollierung und Schulung der Beschäftigten (Art. 4)
- Grundrechte-Folgenabschätzung (FRIA) in der Praxis durchführen
- Eintrag in die EU-Datenbank: wann sich die Behörde registrieren muss
- Zuständigkeiten eindeutig zuweisen, statt sie zwischen Fachamt, IT und Leitung hin- und herzuschieben
- Übung: Für ein KI-gestütztes Fachverfahren die Betreiberpflichten zusammenstellen
- Teil 3
Modul 3 – Zusammenspiel: KI-VO neben DSGVO und Verwaltungsverfahrensrecht
- DSGVO, § 35a VwVfG und das allgemeine Verwaltungsverfahrensrecht im Verhältnis zur KI-VO
- Bürgerinnen und Bürger offen über den KI-Einsatz der Behörde informieren
- Haftung und Amtshaftung, wenn ein KI-System einen Fehler verursacht
- Doppelte und widersprüchliche Anforderungen der Regelwerke erkennen
- Verbreitete Fehlannahmen zur KI-VO in Behörden richtigstellen
- Teil 4
Modul 4 – Umsetzung: Inventar, Einstufung, Dienstanweisung
- Ein KI-Inventar der Behörde anlegen und jedes System klassifizieren
- Übung: Einstufung eines KI-Systems aus der Verwaltung nach Risikoklasse
- Musterentwurf einer Dienstanweisung zum Einsatz von KI
- Pflichten verhältnismäßig erfüllen, ohne unnötige Bürokratie aufzubauen
- Umsetzungsplan mit den nächsten konkreten Maßnahmen für Ihre Behörde
VoraussetzungenJuristische oder technische Vorkenntnisse werden nicht erwartet.
AbschlussTeilnahmezertifikat und digitales Badge