Öffentliche Verwaltung

AI Act in der öffentlichen Verwaltung: Betreiberpflichten und FRIA umsetzen

Setzt eine Behörde KI-Systeme ein, wird sie im Sinne der KI-Verordnung (AI Act) zur Betreiberin – mit Pflichten zu Aufsicht, Protokollierung, Schulung, Grundrechte-Folgenabschätzung und Registrierung. Das Kompaktseminar ordnet in einem halben Tag ein, welche Anwendungen der öffentlichen Hand als hochriskant gelten, wie die KI-VO mit DSGVO, § 35a VwVfG und Amtshaftung zusammenwirkt und welche Fristen laufen. Danach haben Sie ein KI-System eingestuft, ein Muster für eine Dienstanweisung gesehen und einen Umsetzungsplan für Ihr Haus skizziert.

Für wen

Behördenleitungen, Justiziariate, Datenschutzbeauftragte und Digitalisierungsverantwortliche, die die Pflichten der öffentlichen Hand aus der KI-VO durchdringen und in der eigenen Behörde umsetzen müssen.

KI-Kompaktseminar · 4 Stunden

Pflichten aus der KI-Verordnung für Behörden einordnen und in die Praxis bringen

Das nehmen Sie mit

  • Ein Verwaltungs-KI-System ordnen Sie selbst einer Risikoklasse zu und leiten daraus die Betreiberpflichten ab.
  • Grundrechte-Folgenabschätzung, Registrierung in der EU-Datenbank und Transparenz gegenüber Bürgerinnen und Bürgern sind für Sie keine Unbekannten mehr.
  • KI-Inventar, Dienstanweisung und Umsetzungsplan geben Ihrer Behörde einen verhältnismäßigen Weg zur Compliance.

Ablauf

  1. Teil 1

    Modul 1 – Überblick: Die KI-VO aus der Perspektive der öffentlichen Hand

    • Risikoklassen und verbotene Praktiken, bezogen auf typische Behördenanwendungen
    • Hochrisiko-Einsatz in Leistungsverwaltung, Migration und Justiz
    • Fristen und Übergangsregeln: ab wann welche Vorgaben greifen
    • Konkrete Anforderungen der Verordnung an Verwaltungen
    • Standortbestimmung: wo die KI-VO Ihre Behörde berührt
  2. Teil 2

    Modul 2 – Betreiberpflichten: Was die Behörde selbst leisten muss

    • Menschliche Aufsicht, Protokollierung und Schulung der Beschäftigten (Art. 4)
    • Grundrechte-Folgenabschätzung (FRIA) in der Praxis durchführen
    • Eintrag in die EU-Datenbank: wann sich die Behörde registrieren muss
    • Zuständigkeiten eindeutig zuweisen, statt sie zwischen Fachamt, IT und Leitung hin- und herzuschieben
    • Übung: Für ein KI-gestütztes Fachverfahren die Betreiberpflichten zusammenstellen
  3. Teil 3

    Modul 3 – Zusammenspiel: KI-VO neben DSGVO und Verwaltungsverfahrensrecht

    • DSGVO, § 35a VwVfG und das allgemeine Verwaltungsverfahrensrecht im Verhältnis zur KI-VO
    • Bürgerinnen und Bürger offen über den KI-Einsatz der Behörde informieren
    • Haftung und Amtshaftung, wenn ein KI-System einen Fehler verursacht
    • Doppelte und widersprüchliche Anforderungen der Regelwerke erkennen
    • Verbreitete Fehlannahmen zur KI-VO in Behörden richtigstellen
  4. Teil 4

    Modul 4 – Umsetzung: Inventar, Einstufung, Dienstanweisung

    • Ein KI-Inventar der Behörde anlegen und jedes System klassifizieren
    • Übung: Einstufung eines KI-Systems aus der Verwaltung nach Risikoklasse
    • Musterentwurf einer Dienstanweisung zum Einsatz von KI
    • Pflichten verhältnismäßig erfüllen, ohne unnötige Bürokratie aufzubauen
    • Umsetzungsplan mit den nächsten konkreten Maßnahmen für Ihre Behörde

VoraussetzungenJuristische oder technische Vorkenntnisse werden nicht erwartet.

AbschlussTeilnahmezertifikat und digitales Badge

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