Erster KI-Pilot im Haus: Mitbestimmungsrechte nutzen, befristet regeln
Ein Fachbereich testet einen KI-Assistenten, und die Arbeitnehmervertretung erfährt davon erst nebenbei: Diese vier Stunden sind für Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeitervertretungen gedacht, bei denen ein erster KI-Pilot bevorsteht oder schon ohne sie angelaufen ist. Sie klären, welche Daten und Einblicke der Test mit sich bringt, welche Rechte nach BetrVG bereits in der Erprobung greifen und wie eine befristete Zustimmung das Gremium handlungsfähig hält. Zum Abschluss liegt ein Entwurf für die eigene Pilotregelung auf dem Tisch.
- Dauer4 Stunden
- OrtBei Ihnen vor Ort oder live-online
- TeilnehmendeNur Ihr Team, keine offenen Termine
- BereichPersonal, Ausbildung & Mitbestimmung, Pflichten & Regulierung
Für wen
Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeitervertretungen, in deren Haus ein erster KI-Pilot geplant ist oder bereits ohne Einbindung des Gremiums läuft.
KI-Führungsbriefing · 4 Stunden
Den KI-Test durchschauen, Beteiligungsrechte einsetzen und eine Pilotregelung entwerfen
Das nehmen Sie mit
- Datenflüsse und Einsichtsmöglichkeiten im Pilotbetrieb sind für Ihr Gremium durchschaubar.
- Unterrichtung nach § 90, Mitbestimmung nach § 87 und Sachverstand nach § 80 BetrVG setzen Sie gezielt ein und klären, welchen Einblick Sie in die Datenschutz-Folgenabschätzung erhalten.
- Eine befristete Duldung mit Ablaufdatum nutzen Sie als Verhandlungsinstrument statt einer pauschalen Ablehnung.
- Kriterien für das Ende des Piloten und ein Entwurf der eigenen Pilotregelung stehen fest.
Ablauf
- Teil 1
Block 1 – Erprobung: Was während des KI-Tests im Betrieb geschieht
- Das getestete KI-Werkzeug und die Daten, die im Pilotbetrieb hineingegeben werden
- Sichtbarkeit im Test: was Beschäftigte, Vorgesetzte und der Anbieter jeweils einsehen können
- Weshalb Pilotprojekte mit KI häufig über den angekündigten Rahmen hinauswachsen
- Offene Fragen, die das Gremium geklärt haben will, bevor der Test freigegeben wird
- Teil 2
Block 2 – Rechte: Beteiligung des Gremiums schon in der Testphase
- § 90 BetrVG bei geplanten KI-Systemen: rechtzeitig unterrichtet werden und mitberaten
- Mitbestimmung bei technischer Überwachung: wann § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG im Test schon gilt
- Datenschutz-Folgenabschätzung: welchen Einblick die Arbeitnehmervertretung erhält
- Externe Sachverständige zur KI hinzuziehen und den Anspruch aus § 80 Abs. 3 BetrVG geltend machen
- Teil 3
Block 3 – Regelung: Zeitlich begrenzt zustimmen, am Ende entscheiden
- Die Duldung des Piloten mit festem Enddatum als Steuerungsmittel des Gremiums
- Fünf Inhalte, ohne die eine KI-Pilotregelung nicht auskommt
- Kriterien für die Entscheidung, ob das KI-Werkzeug nach dem Test weiterlaufen darf
- Zum Mitnehmen: Entwurf einer Pilotregelung für das eigene Haus
VoraussetzungenFür die Teilnahme braucht es kein technisches Wissen. Wer das geplante KI-Werkzeug und den betroffenen Bereich schon kennt, kann die Inhalte leichter auf das eigene Haus übertragen.
AbschlussTeilnahmezertifikat und digitales Badge